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Themen und Infos

Der Weg zum Führerausweis

Um den Lernfahrausweis beantragen zu können, musst du einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) und einen gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) vorweisen.

Danach füllst du das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis aus. Du erhältst es direkt beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons oder in vielen Gemeinden (Einwohnerkontrolle). Ausserdem findest du das Gesuchsformular in der Regel auch auf den Internetseiten des Strassenverkehrsamts deines Wohnkantons. Hier die Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter der Schweiz: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/

Das Gesuchsformular schickst du mit Sehtest und Nothelferausweis dem Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

Nach dem Beantragen des Lernfahrausweises bekommst du vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbewilligung für die Theorieprüfung.

Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis.

Achtung: Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig. Wenn du mit dem Lernfahrausweis ins Ausland fahren willst, musst du dich bei der Vertretung des betreffenden Landes oder den Zolldienststellen über die geltenden Regeln informieren.

Seit 2021 kannst du den Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren bestellen. Die Theorieprüfung kann allerdings frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren absolviert werden.

Die Theorieprüfung kann in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden. In einigen Kantonen können die Theorieprüfungen auch auf Englisch absolviert werden. Infos gibt’s beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/.

Wie kann ich mich auf die Theorieprüfung vorbereiten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du die Theorie lernen kannst. Viele Fahrschulen bieten spezielle Theoriekurse an, in denen das nötige Wissen vermittelt wird. Du kannst dir den Stoff aber auch im Selbststudium aneignen, mithilfe von Apps, Online-Lernsoftware, Büchern oder CDs.

Wie sieht die Theorieprüfung aus?

Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten und wird am Computer absolviert. Sie besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen. Die maximale Punktzahl ist 150. Mit weniger als 15 Fehlerpunkten (d.h. mit mindestens 135 Punkten) hast du die Theorieprüfung bestanden.

Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Achtung: Wenn du bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1 oder B1 besitzt, musst du die Theorieprüfung für die Kategorie B nicht machen. Einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen sind grundsätzlich unbefristet gültig.

Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, Fahrstunden bei einem/einer Fahrlehrer:in zu nehmen. Eine professionelle Fahrausbildung mit Fahrlehrer:in zahlt sich jedoch in jedem Falle aus und wird dringend empfohlen. Denn Fahrlehrer:innen bringen dir das Fahren von Anfang an korrekt bei. Sie wissen, worauf es bei der Prüfung und vor allem später, wenn du alleine unterwegs bist, ankommt.

Welche Vorschriften gelten für das private Fahren?

Du kannst auch mit anderen Personen als deinem/deiner Fahrlehrer:in Fahrpraxis sammeln. Für Begleitpersonen gelten folgende Vorschriften:

  • Sie müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
  • Sie müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises sein.

Achtung: Mit einem Führerausweis auf Probe darf man keine/n Lernfahrer:in begleiten. Zudem muss die Handbremse für die Begleitperson erreichbar sein

Damit du die praktische Prüfung absolvieren kannst, musst du den Verkehrskunde-Unterricht VKU besucht haben. Zum VKU wirst du zugelassen, sobald du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist.

VKU-Kurse werden von Fahrschulen und Fahrlehrer:innen angeboten. Der VKU dauert insgesamt 8 Stunden, die auf zwei oder vier Tage verteilt werden.

Wie lange ist der VKU gültig?

Einmal absolvierte Ausbildungen wie der VKU sind grundsätzlich unbefristet gültig.

Wenn du einen Führerausweis der Kategorie A, A1 oder B1 besitzt, musst du den VKU nicht besuchen.

Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Prüfung machen will, muss mindestens 12 Monate mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben. Für Personen über 20 Jahren gibt es keine solche Vorschrift.

Grundsätzlich kannst du dich selber zur praktischen Prüfung anmelden. Auch hier ist es jedoch ratsam, auf den Rat deines/deiner Fahrlehrer:in zu hören. Er/sie kann beurteilen, wann du prüfungsreif bist und dich zur praktischen Prüfung anmelden. Denn: Erfolgreiche Fahrschüler:innen sind der Stolz jedes/jeder Fahrlehrer:in!

Was wird bei der praktischen Prüfung geprüft?

An der praktischen Prüfung kontrolliert der/die Expert:in, ob du sicher unterwegs bist und angemessen auf verschiedene Situationen reagierst.

Vor der Prüfung triffst du dich mit deinem/deiner Fahrlehrer:in zum sog. «Einfahren». Dabei können letzte Fragen geklärt werden.

Die Prüfungsfahrt findet mit einem Experten statt. Die Prüfung dauert ca. 45 Minuten.

Prüfung nicht bestanden – was nun?

Du kannst die praktische Prüfung zweimal wiederholen. Wenn du die Prüfung auch beim dritten Mal nicht bestehst, musst du zu einem Eignungstest. Ein Arzt kann hierbei die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit prüfen. Nur wenn dieser Test als bestanden gilt, darfst du ein viertes Mal an die praktische Prüfung.

Unmittelbar nach der Prüfungsfahrt teilt der/die Expert:in dir dein Resultat mit. Falls du bestanden hast, erhältst du einen entsprechenden Stempel auf deinen Lernfahrausweis. Jetzt darfst du alleine Auto fahren!

Achtung: Der Lernfahrausweis mit Stempel ist nur in der Schweiz gültig.

Innerhalb von etwa 10 Arbeitstagen erhältst du anschliessend deinen Führerausweis auf Probe – sprichwörtlich für grenzenlose Mobilität.

Wie lange ist der Führerschein auf Probe gültig?

Die Probezeit beträgt 3 Jahre.

Nach erfolgreicher praktischer Prüfung musst du innerhalb von 12 Monaten eine obligatorische Weiterbildung (sog. WAB-Kurs) absolvieren.

Erst wenn du den obligatorischen Weiterausbildungstag absolviert hast, kannst du den unbefristeten Führerausweis beantragen.

Das Gesuch für den unbefristeten Führerausweis kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe eingereicht werden. In den meisten Kantonen kannst du den unbefristeten Führerausweis online bestellen. Erkundige dich beim Strassenverkehrsamt deines Kantons: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/adressen/.