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Eltern von Lernfahrer:innen, Laienbegleiter Fahrschule Tipps von L-Profis dem Fahrlehrerverband der Schweiz

Eltern/
Laienbegleiter:innen

Private Übungsfahrten mit Laienbegleiter:innen sind vor der praktischen Prüfung ausdrücklich erwünscht. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) geht davon aus, dass jede:r Fahrschüler:in bis zur Prüfung ca. 3‘000 Kilometer gefahren sein sollte. Dies entspricht 100-120 Stunden. Die privaten Übungsfahrten ersetzen jedoch nie eine professionelle Fahrausbildung, sondern sind eine gute Ergänzung.

Damit die ergänzenden Fahrstunden mit Laienbegleiter:in dem/der Fahrschüler:in etwas bringen, müssen einige Punkte beachtet werden:

  • Die eigenen Eltern sind als Laienbegleiter:in für private Übungsfahrten am besten geeignet. Deine Eltern kennen dich und wissen am besten, wie du auf bestimmte Situationen reagierst. Neben deinen Eltern fallen aber auch Onkel, Tante, ältere Geschwister, Nachbar:innen, Eltern von Freund:innen, Arbeitskolleg:;innen usw. in Betracht. Frag in deinem Umfeld, ob jemand Zeit und Lust hat mit dir zu üben.
  • Achte bei deiner Begleitperson auf 4 wichtige Punkte:
    Deine Begleitperson sollte fit für den Strassenverkehr sein und regelmässig selbst Autofahren.
    Geh immer mit der gleichen Person üben.
    Deine Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.
    Du solltest die Begleitperson gut kennen. Gegenseitiges Vertrauen ist zwingend notwendig.
  • Informiere deine:n Fahrlehrer:in vorgängig darüber, mit wem du privat üben gehst. Es macht in jedem Fall Sinn, wenn sich Fahrlehrer:in und Laienbegleiter:in regelmässig austauschen.