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Was gilt bei Ablauf des Lernfahrausweises?

Für Blick beantworten die Verkehrsprofis des nationalen Dachverbands der Fahrlehrerorganisationen L-drive Schweiz Leserfragen – für eine bessere Fahrausbildung und mehr Verkehrssicherheit.

Wegen eines Sprachaufenthalts muss ich (19) einen neuen Lernfahrausweis beantragen. Muss ich jetzt tatsächlich nochmals ein Jahr warten, bis ich zur Prüfung antreten kann?

D. Rotzetter, Wünnewil FR

Eine gute Frage, für die es in der Schweizer Verkehrszulassungsverordnung (VZV) tatsächlich keine eindeutige Antwort gibt. Klar geregelt ist Folgendes:  Vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr müssen Junglenkende in der Schweiz ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein, bevor sie zur Prüfung zugelassen werden.

Es gilt der gesunde Menschenverstand

In der Praxis lassen die Behörden aber meist gesunden Menschenverstand walten, drücken ein Auge zu und lassen Gesuchstellende mit dem zweiten Lernfahrausweis zur praktischen Fahrprüfung ohne nochmalige obligatorische einjährige Lernphase zu. Die Behörden stellen sich dabei auf den Standpunkt, dass Gesuchstellende ihre einjährige Lernphase mit dem ersten Lernfahrausweis ja durchlaufen haben.

Um damit nochmals konkret auf deine Frage zu antworten. Nein, du musst mit dem zweiten Lernfahrausweis nicht nochmals ein Jahr warten, bis du zur praktischen Fahrprüfung antreten kannst.