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Neulenkerinnen und Neulenker: Sicher durch die Probezeit

Wer die Fahrprüfung bestanden hat, muss anschliessend die 3-jährige Probezeit sicher bestehen – keine Selbstverständlichkeit. Die BFU zeigt, worauf es sich für Neulenkerinnen und Neulenker zu achten lohnt.

Nach bestandener Fahrprüfung erhalten die Neulenker:innen den Führerausweis für drei Jahre auf Probe. Die erste Ausbildungsphase ist zwar abgeschlossen. Das Unfallrisiko ist wegen fehlender Erfahrung aber noch sehr hoch. Deshalb müssen jedes Jahr 1500 Neulenkende ihren Führerausweis bereits nach kurzer Zeit wieder abgeben.

Während der Probezeit gelten folgende Bestimmungen:

Die Unfallursachen: Geschwindigkeit, Alkohol, Müdigkeit und Ablenkung

Im Strassenverkehr sind 18- bis 24-Jährige häufiger von schweren Unfällen betroffen als erfahrenere Verkehrsteilnehmende. Zum Vergleich: Pro 100 Mio. gefahrene Personenkilometer gibt es bei den 18- bis 24-jährigen Autofahrerinnen und Autofahrern durchschnittlich 2,6 schwere Personenschäden (Schwerverletzte oder Getötete). Bei den älteren beträgt dieser Wert 1,0.

Zu schnellübermüdet oder angetrunken unterwegs – das sind die zentralen Unfallursachen. Auch Unaufmerksamkeit und Ablenkung spielen eine Rolle. Besonders häufig geschehen die Unfälle am Wochenende und nachts. Selbstverschuldete Schleuderunfälle sind dabei die häufigste Unfallart, die auch die meisten Verkehrsopfer in dieser Altersgruppe fordert.

Deshalb: Eigene Fähigkeiten nicht überschätzen und vorausschauend und defensiv fahren

Daraus ergeben sich die Tipps für eine sichere Probezeit praktisch von selbst:

  • Wer fährt, trinkt nicht.
  • Nur ausgeruht ans Steuer.
  • Geschwindigkeit anpassen.
  • Fokus auf die Strasse.

Wer sich nicht überschätzt und vorausschauend sowie defensiv fährt, ist also auf dem besten Weg, die Probezeit sicher zu überstehen.

Die 4 wichtigsten Tipps

  • Eigene Fähigkeiten nicht überschätzen
  • Unfallrisiko nicht unterschätzen
  • Vorausschauend und defensiv fahren
  • Wer fährt, trinkt nicht: Während der Probezeit gilt ein Alkoholverbot.