Fahrlehrer:innen und Neulenkende – Gemeinsam zum Ziel
«Fahrstunden bei einer/m Fahrlehrer:in» sind unnötig, da meine Eltern schon mehr als 25 Jahre Auto fahren …
Sind Fahrstunden obligatorisch?
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Länder gibt es in der Schweiz beim Autofahren lernen (anders als beim Motorradfahren lernen) keine obligatorischen Pflichtstunden. Damit man jedoch das Ziel, verkehrssicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ausgebildet zu sein und so die Führerprüfung zu bestehen, auch erreicht, wird der Besuch einer Fahrschule dringend empfohlen.
Mein Vater hat nur 5 Fahrstunden besucht
Das Verkehrsaufkommen und die Anforderungen an Verkehrsteilnehmende, sind in den letzten 25 Jahren enorm gestiegen. Auch die Anforderungen bei der Führerprüfung sind um vieles höher als vor 25 Jahren. Laut langjähriger Statistik beträgt der schweizerische Durchschnitt an Fahrlektionen bis zur Prüfung ca. 30 Lektionen. Je nach Auffassungsgabe, Interesse und privatem Training kann dieser Durchschnittswert deutlich unter- oder überschritten werden. Es spielt auch eine Rolle, ob auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe oder einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe gelernt wird. Auch die Vollständigkeit des theoretischen Wissen, welches man sich im Theoriekurs (theoretische Grundbildung) und im Verkehrskunde-Unterricht VKU aneignet, beeinflusst die Anzahl Fahrlektionen. Zusätzlich werden vermehrt Kenntnisse über Assistenzsysteme in die Ausbildung integriert, was die Fahrausbildung komplexer macht.
Bereits 2015 hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfohlen, dass ca. 3’000 km gefahren werden sollten, bevor jemand an die Führerprüfung geht. Dies entspricht einem ungefähren Zeitaufwand von 100 Stunden! Deshalb ist es wichtig, privat zu Üben.
Folgendes gilt es dabei zu beachten:
- Die Begleitperson muss mind. 23 Jahre alt sein, 3 Jahre den Führerschein besitzen und nicht mehr im Besitz des Führerausweises auf Probe sein. Fahre wenn möglich immer mit derselben Person. Die Begleitperson hat eine grosse Verantwortung und muss im Notfall auch eingreifen können.
- Nicht jedes Auto kann als Übungsfahrzeug verwendet werden! Denn die Handbremse muss gut erreichbar sein und «bestimmte Funktionen» erfüllen können. Das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons erteilt dazu Auskunft.
- Das blaue L an der Rückseite des Autos nicht vergessen.
- Wichtig beim privaten Üben ist zudem: Möglichst nur das Üben, was in der Fahrschule vorher geübt wurde. Mit der/dem Fahrlehrer:in sollte man besprechen, was geübt werden soll. Keine privaten Experimente, denn falsch Gelerntes zu korrigieren, dauert in jedem Fall länger als etwas Neues zu lernen.
- Übe regelmässig, aber nicht mehr als 2 Stunden am Stück. Fahre verschiedene Routen und übe das beim Fahrlehrer/in Gelernte.
Ravaldo Guerrini, Fahrlehrer, Moderator, Erwachsenenbildner und Sekretär des Ostschweizerischen Fahrlehrer Verbandes