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Muss die alte Vignette weg?

Für Blick beantworten die Verkehrsprofis des nationalen Dachverbands der Fahrlehrerorganisationen L-drive Schweiz Leserfragen – für eine bessere Fahrausbildung und mehr Verkehrssicherheit.

Ich werde für mein Auto dieses Jahr erstmals eine E-Vignette lösen. Nun sagt mir eine Kollegin, ich müsse die alten Vignetten der letzten zwei Jahre von meiner Frontscheibe entfernen, weil das nicht erlaubt sei. Stimmt das?
Y. Quentin, Wattwil 

Ja, du kannst dafür tatsächlich gebüsst werden. Die technischen Vorschriften für Strassenfahrzeuge sehen nämlich vor, dass Fahrzeugführende bei einer Augenhöhe von 0,75 Meter über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 Metern Radius die Fahrbahn frei überblicken können müssen (Art. 71a Abs. 1 VTS). In deinem Fall ist dies nicht mehr gewährleistet, wenn mehrere Vignetten an der Frontschutzscheibe angebracht sind.

Die Bestimmungen präzisieren zudem explizit, dass Scheiben, die für die Sicht nötig sind, eine klare Durchsicht gestatten müssen. «An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind», heissts im offiziellen Wortlaut. Abgelaufene Vignetten sind selbstredend nicht vorgeschrieben und müssen daher entfernt werden.

Es droht sogar eine Anzeige

In der Praxis könnte dir sogar eine Anzeige drohen, weil dieser Tatbestand nicht konkret in der Ordnungsbussenverordnung geregelt ist. Es lohnt sich daher, die alten und nicht mehr gültigen Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen.

Das geht übrigens mit einem Extra-Vignettenablöser oder dem Schaber für den Glaskeramikherd spielend einfach. Du brauchst nur eine Rasierklinge einzuspannen, den Schaber von einer Ecke her unter die Vignette schieben und diese vorsichtig und langsam von der Scheibe lösen. Etwaige Leimrückstände kannst du mit Wasser befeuchten und ebenfalls mit dem Schaber beseitigen.