Gilt Rechtsvortritt auch bei Baustellen?
Für Blick beantworten die Verkehrsprofis des nationalen Dachverbands der Fahrlehrerorganisationen L-drive Schweiz Leserfragen – für eine bessere Fahrausbildung und mehr Verkehrssicherheit.
Letztes Wochenende standen wir vor einer Baustelle und starteten bei grüner Ampel. Doch nach wenigen Metern fährt uns im Baustellenbereich bei einer von rechts einmündenden Strasse plötzlich ein anderes Auto vor die Nase. Meine Theorieprüfung liegt schon etwas zurück, deshalb meine Frage an die Experten: Gilt Rechtsvortritt auch im Ampelbereich einer Baustelle?
J. Tobler, Luzern
Selbst wer die Theorieprüfung gerade bestanden hat, kennt nicht alle Verkehrsvorschriften. Vor allem, wenn die Fragen wie von zahlreichen Junglenkerinnen und Junglenkern zur Prüfungsvorbereitung nur mit einer der vielen Apps auswendig gelernt werden.
Das mag fürs Bestehen der Prüfung vielleicht noch funktionieren. Doch die Praxis zeigt, dass gerade das Vortrittsrecht im Bereich von temporären Lichtsignalanlagen, wie zum Beispiel bei Baustellen, vielen Autofahrerinnen und Autofahrern unbekannt ist und Fragen aufwirft. So wie jetzt am letzten Wochenende bei Dir.
Ampelanlage ist entscheidend
Was gilt also auf einer Strasse, auf der grundsätzlich Rechtsvortritt besteht, auf welcher der Verkehr jedoch temporär mit einer Lichtsignalanlage geregelt wird? Wer hat Vortritt, wenn eine (Quartier)-Strasse von rechts innerhalb des Baustellenbereichs einmündet?
Ohne Ampeln – oder wenn diese nicht in Betrieb sind oder nur gelb blinken – regeln grundsätzlich die Vortrittssignale und -markierungen den Vortritt. Fehlen diese, gilt Rechtsvortritt. Sobald jedoch eine aktive Lichtsignalanlage vorhanden ist, egal ob temporär oder nicht, regelt diese unmissverständlich den Vortritt. Vortrittssignale und -markierungen sind in diesem Fall irrelevant. Und auch der Rechtsvortritt kommt nicht zur Anwendung. In deinem konkreten Fall hätte der von rechts einmündende Fahrer also keinen Vortritt gehabt.